„Friede ... kann ... ohne einen Vertrag der Völker unter sich nicht gestiftet oder gesichert werden.“ (Immanuel Kant)
Das Konzept eines Weltvertrages bedarf einiger Erläuterungen. Die Stiftung Weltvertrag legt großen Wert darauf, die wichtigsten Kriterien, Hintergründe und Ziele eines solchen Vertrages deutlich darzulegen.
Ein Weltvertrag ist eine multilaterale Übereinkunft zwischen wesentlichen – derzeit vor allem staatlichen oder überstaatlichen – Akteuren, die einen bedeutenden Sachverhalt von globaler Relevanz vor dem Hintergrund einer nachhaltigen und ökosozialen weltweiten politischen Ordnung wirksam regelt oder die Gründung einer Institution zur Regelung solcher Sachverhalte vorsieht. Ein solcher Vertrag
• hat völkerrechtlich bindenden Charakter und ist von globaler Reichweite,
• bietet wirksame Anreiz- und Sanktionsmechanismen,
• die Finanzierung seiner Umsetzung wird sichergestellt
• geeigneten unterstützende Institutionen und flexiblen Entscheidungsprozessen werden errichtet
• gravierenden Schlupflöchern in diesem Vertragswerk müssen vermieden werden
Daneben sollte ein Weltvertrag auch folgende normativen Kriterien erfüllen:
• Nachhaltigkeit fördern
• das Gerechtigkeitsprinzip einhalten
• Frieden wahren
• die Menschenrechte einhalten und schützen
• am Weltgemeinwohl der Welt orientiert sein beziehungsweise diesem nicht im Wege stehen.
Solche internationalen Übereinkommen werden bislang in Form von internationalen Abkommen, Protokollen oder Übereinkommen, Internationalen Pakten, Allgemeinen Erklärungen, Statuten, Satzungen, Akten, Konventionen oder Deklarationen geschlossen.
In einer globalisierten Welt mit zunehmenden Interdependenzen ist der Handlungsdruck zur Bewältigung globaler Herausforderungen immens gewachsen. Die bisher existierenden Rahmenbedingungen sind jedoch noch weit davon entfernt, effiziente und dauerhafte Lösungen für global Probleme zu bieten Auf einige der Kriterien für einen Weltvertrag wird zwar bereits in der wissenschaftlichen Diskussion eingegangen. Sinnvolle internationale Rahmenbedingung müssen jedoch am Ende alle Kriterien für einen Weltvertrags erfüllen.. seit dem Weltgipfel von Rio 1992 (UNO-Konferenz über Umwelt und Entwicklung) ist nachhaltige Entwicklung ein abstraktes Politikziel vieler Staaten und Regierungen, dessen praktische, sich jedoch in nur sehr unbefriedigendem Maße gestaltet, wie die Nachfolgekonferenz von Johannesburg zehn Jahre später zeigte. Das Bekenntnis zur Nachhaltigkeit reicht nicht aus, wenn gleichzeitig Schwächen im formalen Bereich (völkerrechtlich bindender Charakter, wirksamer Sanktionsmechanismus, Finanzierung der Umsetzung, etc.) vorliegen. Erforderlich ist vielmehr der schrittweise Aufbau eines kohärenten globalen Ordnungssystems, das die Umsetzung nachhaltiger Politikziele in hinreichender Form gewährleisten kann. Das Konzept Weltvertrag könnte dafür ein wichtiger Baustein sein.
Wenn Sie mehr über dieses spannende Thema erfahren wollen, finden Sie detaillierte Informationen in : „Zielerreichung internationaler Verträge: Das Konzept Weltvertrag“,von Armin Frey, (2008) Nomos Verlag.
Hier sollte unbedingt das Diskussionspapier "Global Contract Report" zu finden sein!!